Erforderlich

Erforderlich ist, was zur Abwehr der Gefahr geeignet ist und unter Berücksichtigung aller aus der „ex ante“-Sicht eines sachkundigen objektiven Beobachters erkennbaren Umstände als der sicherste Weg zur Erhaltung des gefährdeten Gutes erscheint.

Die besorgten Polizisten

Zwei Polizisten sind gerufen worden und stehen vor der Wohnungstür. Sie hören Schreie. Einer der beiden sieht von außen durch den Spion und erkennt aber nichts. Sie stürmen die Wohnung, finden aber nur den laufenden Fernseher. Der Mieter kümmert sich im Garten um seine Blumen.

Erläuterung:

=> Die Polizisten: Abwehr einer Gefahr

=> Der Spion: „ex-ante“-Sicht

=> Das Hindurchschauen: objektiver Beobachter

=> Die Geschütztheit im Garten: der sicherste Weg

Anmerkung: Hier erkennt man wieder eine Ähnlichkeit mit dem Polizeirecht: Eine vergleichbare Formel wird zur Abgrenzung der Anscheinsgefahr von der Putativgefahr verwendet.