Gericht: Hausbesitzer muss nackten Nachbarn akzeptieren

von justico.de am 08.07.2016

Nachbarrechtsstreitigkeiten sind immer wieder für Überraschungen gut: Der Beklagte besitzt eine Sauna, die sich in seinem privaten Garten befindet. Diese Sauna besuchte er einmal wöchentlich. Das Problem: Danach geht der Saunagänger zum Ärger seines Nachbarn häufig völlig unbekleidet - manchmal mit weiteren Saunagängern gemeinschaftlich - in seiner Kleingartensiedlung spazieren. Der Kläger trug vor: „Der Anblick ist stellenweise ein echter Schock für mich.“ - Das Amtsgericht Dortmund gab dem Kläger Recht und verbot dem Saunagänger sämtliche Nacktaufenthalte im Freien. Anders sah das nun das Landgericht Dortmund in zweiter Instanz, welches es als hinnehmbar ansah, dass der Beklagte einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten in einer Reihenhaussiedlung spaziere. Die Abwägung der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Saunabesitzers und des Klägers fiel hier zugunsten des Beklagten aus.

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