Enteignung

Eine Enteignung liegt vor, wenn der Täter sich unter endgültiger Ausschließung des Eigentümers ganz oder teilweise wirtschaftlich an dessen Stelle setzt.

Autofahrt ohne Rückgabewillen

Ein Autodieb fährt gemütlich übers Land, für den Eigentümer, der hilflos in der weit entfernten Stadt steht, ist er völlig unerreichbar. Der Dieb sitzt bei der Fahrt auf dem Fahrersitz.

Erläuterung:

=> Weit entfernter Eigentümer: endgültige Ausschließung (bildlicher hierfür: Die während der Fahrt verschlossene Tür)

=> Der Dieb auf dem Fahrersitz: an dessen Stelle