Wenn die einzige Toilette in der Regionalbahn defekt ist...

von justico.de am 23.02.2016

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Toilette? - Mit dieser Frage musste sich nun das LG Trier - Az.: 1 S 131/15 - beschäftigen und entschied, dass der Klägerin kein Schmerzensgeld für eine nicht funktionierende Toilette in einer Regionalbahn zusteht. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn in Rheinland-Pfalz von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können. Das Gericht entschied, dass die Klägerin das Geschehen hätte verhindern können, indem sie prophylaktisch bereits im Bahnhofsbereich eine Toilette hätte aufsuchen können, denn immerhin befinden sich zwischen Koblenz Hauptbahnhof und Trier Hauptbahnhof 29 Haltestellen.

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5443-wenn-die-einzige-toilette-in-der-regionalbahn-defekt-ist