Eindringen (1)

Ein Eindringen erfordert ein Betreten des geschützten Bereichs, wobei genug ist, dass der Täter bildlich gesprochen den Fuß in der Tür und damit einen Stützpunkt im befriedeten Raum hat.

Der Täter hat (bildlich und wirklich gesprochen) den Fuß in der Tür

Der Dieb steht schon mit einem Fuß in der halboffenen Tür. Er will sehen, ob innen alles ungefährlich ist und, auf seinen vorderen Fuß gestützt, blickt er langsam in den Vorraum des alten Hauses.

Erläuterung:

=> Fuß in der Tür: Betreten

=> Aufstützen auf dem Fuß: Stützpunkt