Beweisbestimmung

Hierzu bedarf es keines zielgerichteten Handelns, es genügt vielmehr die Einführung der urkundlichen Erklärung in den Rechtsverkehr mit dem Bewusstsein, dass ein anderer eine rechtliche Reaktion daran knüpfen und sie zu Beweiszwecken benutzen kann.

Die Approbationsurkunde im Wartezimmer

Der Arzt stellt seine Approbationsurkunde in seinem Praxiszimmer aus. Währenddessen schaut er gedankenverloren zum Fenster. Er hört aber Schritte und weiß, dass der Patient auch wegen der Urkunde von ihm behandelt werden will. Der Patient kommt herein, nimmt die Urkunde bewundernd, geht zum Fenster und zeigt sie von oben seiner Frau, die unten im Auto wartet. So belegt er die Qualität des Arztes.

Erläuterung:

=> Gedankenverlorener Blick: kein zielgerichtetes Handeln

=> Der hereinkommende Patient: Einführung in den Rechtsverkehr

=> Wissen des Arztes: Bewusstsein

=> Zeigen der Urkunde aus dem Fenster: zu Beweiszwecken benutzen