Bande

Eine Bande ist die auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung beruhende Verbindung von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung mehrerer selbständiger, im Einzelnen noch ungewisser Taten i.S.d. §§ 242, 249 StGB zusammengeschlossen haben.

Die Panzerknacker

Sie stehen in ihrem Hauptquartier, legen die Hände aufeinander und schwören laut einen großen Raubzug durchzuführen. Sie sind drei. Sie haben einen Plan der Banken in den verschiedenen Vierteln der Stadt ausgerollt, die mit Notizen und Daten versehen sind. Diese wollen sie alle ausrauben. Ein großes Fragezeichen unten rechts steht für noch nicht genau geplante Raubzüge, die sie aber auf jeden Fall zusammen durchführen wollen.

Erläuterung:

=> Hände aufeinander: stillschweigende Vereinbarung

=> Lauter Schwur: ausdrückliche Vereinbarung

=> Drei: drei Personen

=> Plan mit vielen Notizen: fortgesetzte Begehung

=> Die Banken in den verschiedenen Stadtvierteln: selbständige Taten

=> Fragezeichen: noch ungewisse Taten

Anmerkung: Das Teilmerkmal „noch ungewisse Taten“ ist als Mindestanforderung zu verstehen, es können auch bereits feststehende Taten sein.

Problem:

„Liegt erst ab drei Personen eine „Bande“ vor?“