Schmerzensgeld" für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
+++ Geldentschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts +++ Keine Vererblichkeit des Anspruchs +++ § 823 BGB +++ Art. 2 I, 1 I GG...