Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens

durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsrechtlich zulässig

von justico.de am 16.02.2016

Deutsche Gesetze dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Az.: 2 BvL 1/12 - völkerrechtlichen Verträgen widersprechen: Die Überschreibung eines völkerrechtlichen Vertrags durch ein innerstaatliches Gesetz ("Treaty Override") ist mit dem Grundgesetz vereinbar, denn nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG haben völkerrechtliche Verträge den Rang von Bundesgesetzen. Im Fall wandte sich ein Ehepaar gegen ihren Einkommensteuerbescheid. Hintergrund war, dass der Ehemann teils in Deutschland, teils in der Türkei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielte. Er erbrachte jedoch keinen Nachweis nach dem deutschen Steuerrecht und wurde deshalb auch in Deutschland besteuert. Nach dem deutschen Steuerrecht werden Einkünfte von der Steuer freigestellt, die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen gewährt werden. Dies jedoch nur, wenn der Nachweis über die Besteuerung in dem anderen Staat erbracht wird. Die dadurch bewirkte Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch ein innerstaatliches Gesetz sei jedoch verfassungsrechtlich zulässig.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-009.html