Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

von justico.de am 14.11.2017

Das BVerfG - Az. 1 BvR 2019/16 - hat nunmehr in einem Beschluss vom 10.10.2017 entschieden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, bislang aber wohl offenkundig an der deutschen Bürokratie gescheitert ist. Die Bürger haben Anspruch auf ein "Drittes Geschlecht" im Ausweis. Intersexuelle Menschen werden diskriminiert, wenn sie ihr Geschlecht eintragen lassen müssen, aber kein passender Begriff zur Verfügung steht, so das Bundesverfassungsgericht. Die Regelungen des Personenstandsgesetzes verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG und verstießen gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG. Der Senat betonte, dass der geschlechtlichen Zuordnung gerade im Hinblick auf die individuelle Identität eine "herausragende Bedeutung" zukomme und eine Schlüsselposition im Selbstverständnis einer Person einnehme. Nun muss der Gesetzgeber einen dritten Geschlechtseintrag ermöglichen - oder den Eintrag für alle abschaffen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html