Schädliche Auswirkungen eines geplanten Einkaufsmarktes

von justico.de am 21.12.2017

Sofern die Errichtung eines großflächigen Einkaufsmarktes zu erheblichen Kaufkraftabflüssen führen würde, stellt dies schädliche Auswirkungen für den Versorgungsbereich einer Innenstadt dar, weshalb nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg der Bau unzulässig ist. Die Richter wiesen die Klage einer Einkaufsmarktbetreiberin auf positive Verbescheidung einer Bauvoranfrage ab, die auf die Errichtung eines mehrere tausend Quadratmeter großen Einkaufszentrums abzielte. Die Größe der Einkaufsflächen wäre fast so groß wie die gesamte Einkaufsfläche der in der Innenstadt vorhandenen Geschäfte, womit ein erheblicher Kaufkraftabfluss zu befürchten sei. Die damit einhergehende Gefährdung des Versorgungsbereichs im Lebensmittelsektor einer Gemeinde müsse dem Bauvorhaben entgegengehalten werden.

http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_8-S-199115_Bau-eines-Einkaufsmarktes-bei-schaedlichen-Auswirkungen-auf-zentralen-Versorungungsbereich-unzulaessig.news25127.htm