Reform des Verfassungsgerichts verstößt gegen Verfassung

von justico.de am 15.03.2016

Aufgrund der Justizreform in Polen hatte bereits die Kommission der Europäischen Union gegen den Mitgliedsstaat ein sogenanntes Rechtstaatlichkeitsverfahren eingeleitet. Das polnische Verfassungsgericht hat sich letzte Woche quasi "in eigener Sache" aufgrund der Klage von Oppositionellen und juristischen Experten mit der Reform des Verfassungsgerichts befasst. Nach deren Feststellung seien mitunter die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Urteil und dass das Gericht die Fälle in chronologischer Reihenfolge bearbeiten muss und nicht mehr nach Dringlichkeit entscheiden darf, verfassungswidrig. Die polnische Regierung will das Ergebnis nicht akzeptieren, denn es habe sich nur um ein Treffen von Richtern und keine ordentliche Gerichtsverhandlung gehandelt.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/polen-verfassungsgericht-gesetz-regierung-verfassungswidrig/