KZ-Aufseher wegen Beihilfe zum Mord schuldig

von justico.de am 02.12.2016

Der BGH hat mit nun veröffentlichtem Beschluss - Az.: 3 StR 49/16 - das Urteil des LG Lüneburg im Fall des 95-Jährigen KZ-Aufsehers Oskar Gröning bestätigt. Das Landgericht Lüneburg verurteilte Gröning im Juli 2015 zu 4 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Die zentrale Frage drehte sich darum, ob sich ein SS-Mann in Auschwitz schuldig gemacht hat, obwohl er nicht direkt selbst an Morden beteiligt gewesen war. Eine der Hauptaufgaben von Gröning bestand darin, Widerstand oder Flucht von Deportierten mit der Waffe zu verhindern, und gerade durch diese Tätigkeit sei er in die Organisation der Massentötungen eingebunden gewesen. Der BGH beschreibt diese Situation wie folgt: "Nur weil ihnen eine derart strukturierte und organisierte 'industrielle Tötungsmaschine' mit willigen und gehorsamen Untergebenen zur Verfügung stand, waren die nationalsozialistischen Machthaber überhaupt in der Lage, die 'Ungarn-Aktion' anzuordnen."

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&anz=213&pos=0&nr=76632&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pd