Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

von justico.de am 13.11.2015

Der Bundestag hat beschlossen, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten wird. Mit bis zu drei Jahren Haft wird nun bestraft, wenn Vereine oder einzelne Personen Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Problematisch bleibt, wie unterschieden werden könnte zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_de_sterbebegleitung/392450