Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

von justico.de am 19.10.2015

Mit 404 Ja-Stimmen, 148 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen hat der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig zehn Wochen lang gespeichert werden soll, wer wann mit wem wie lange telefoniert, SMS verschickt und wie sich jemand im Internet bewegt. Dies nicht nur bei Verdächtigen schwerer Straftaten, sondern bei jedem Bürger. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern (insb. Rechtsanwälte, Ärzte und Abgeordnete) werden gespeichert, aber nicht verwertet. Weiterhin sollen vier Wochen lang die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden. Kommunikationsinhalte hingegen sollen nicht erfasst werden. Abzuwarten bleibt, ob das Gesetz sich wirklich als tauglich zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten erweist.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gesetzgebung-vorratsdatenspeicherung-bundestag-beschlossen/