Früherer Richter darf nicht als Rechtsanwalt vor seinem ehemaligen Gericht auftreten

von justico.de am 28.07.2016

Das Verwaltungsgericht Hannover - Az.: 2 B 3650/16 - hat einem früheren Richter, der nun als Rechtsanwalt tätig ist, untersagt, vor seinem ehemaligen Dienstgericht aufzutreten. Der Strafrichter, der sich aktuell im Vorruhestand befindet, war an seinem Dienstgericht zuvor 30 Jahre lang tätig. Nach dieser Zeit wurde der Strafrichter als Rechtsanwalt tätig und wollte auch vor seinem ehemaligen Dienstgericht als solcher auftreten. Dies lehnte das Verwaltungsgericht jedoch ab, da "in einem solchen Fall eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen sei. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Justiz stehe auf dem Spiel und den Gerichtsmitarbeitern drohe ein Loyalitätskonflikt."

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/frueherer-richter-darf-nicht-als-rechtsanwalt-vor-seinem-ehemaligen-gericht-auftreten-145441.html