Gemeinden sind für Wildtierverbote nicht zuständig

von justico.de am 19.01.2017

Wie das Verwaltungsgericht Hannover - Az.: 1 B 7215/16 - nun entschieden hat, sind kommunale Satzungen, nach der die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen darf, rechtswidrig. Denn kommunalrechtlich kann nicht verboten werden, was bundesrechtlich erlaubt ist: Der Zirkus besaß eine nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8d TierschG notwendige Genehmigung. Da die Regelung eines Wildtierverbots in Zirkussen allein Sache des Bundesgesetzgebers sei, reiche die nach dem Bundesgesetz vorausgesetzte Genehmigung aus. Deshalb konnte der Rat der Stadt dem Zirkus die Ausführung nicht untersagen - auch wenn eine Satzung festlegte, dass kommunale Flächen nur noch solchen Zirkusbetrieben zur Verfügung gestellt werden, die keine wildlebenden Tiere wie Bären, Elefanten oder Raubkatzen zeigen.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wildtiere-im-Zirkus-Hameln-scheitert-mit-Verbot,zirkus358.html