Bundesgerichtshof zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

von justico.de am 20.05.2017

Haben Sie schon Ihren Sommer-Urlaub gebucht? - Dann passen Sie unbedingt darauf auf, dass Sie an Ihre vollständigen Reise-Unterlagen denken. Denn wie der BGH - Az.: X ZR 142/15 - nun entschieden hat, fällt die Mitführung für die Reise geeigneter Ausweispapiere in die Risikosphäre des Reisenden, ohne dass es darauf ankommt, aus welchen Gründen die Pässe der Reisenden nicht als ausreichend angesehen werden. Danach müssen Reiseveranstalter nicht dafür geradestehen, wenn die Pässe ihrer Kunden von den Behörden irrtümlich als "abhandengekommen" gemeldet wurden. Wie der BGH weiter ausführt, gilt dies nicht als "höhere Gewalt", also als äußere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Beteiligten liegen und alle Reisenden gleichermaßen treffen. Die Veranstalter sind damit nicht zur Rückerstattung des kompletten Reisepreises bzw. zur Übernahme der Stornokosten verpflichtet. Für gültige Reisepapiere seien eindeutig die Reisenden selbst zuständig.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=78295&linked=pm