Treuebruchstatbestand und Vermögensbetreuungspflicht

Hier muss die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den typischen und wesentlichen Inhalt des rechtlich begründeten oder faktisch bestehenden Treueverhältnisses bilden, also dessen Hauptgegenstand und nicht eine bloße Nebenpflicht sein.

Der Vermögensverwalter

Der Vermögensverwalter in seinem Loft unterschreibt den Vertrag mit dem Investorenteam aus China. Er soll in erster Linie das überbrachte Geld verwalten und vermehren. Mit einem Handschlag wird alles noch einmal besiegelt, er trägt den Geldsack in eine Ecke seines Lofts.

Erläuterung:

=> Vertragsunterschrift: wesentlicher Inhalt

=> Handschlag: Treueverhältnis

=> Geldsack: Hauptgegenstand