Schwere Gesundheitsschädigung

Hierfür ist ausreichend, wenn der Geschädigte erheblich verstümmelt, für immer oder für längere Zeit auffallend entstellt, im Gebrauch seines Körpers oder seiner Sinne, in seiner Fortpflanzungsfähigkeit, seinen seelischen Kräften oder seiner Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird oder in eine lebensbedrohende, eine qualvolle oder eine ernste und langwierige Krankheit verfällt, insgesamt reicht eine schwere Folge i.S.d. § 226 StGB in jedem Fall aus.

Das Piratenschiff

Blick auf ein Piratenschiff aus alter Zeit, die Besatzung hat bereits Einiges hinter sich: Oben im Ausguck ist der Einbeinige, unter seinem dunklen Piratentuch zieht sich eine lange, hässliche Narbe rechts über sein Gesicht. Unten am Mast: Links liegen bei den Netzen einige Matrosen mit von der Arbeit krummen Rücken und vom Meersalz verkrusteten Augen.

Die Tür zur Kombüse bewacht ein alter Köter (kastriert), der mit depressivem Blick zum Himmel schaut, zu keiner echten Wachhundtätigkeit mehr zu gebrauchen. Unter Deck in den Mannschaftsquartieren: Es liegen Kranke auf den Betten, einige mit entzündeten Beinwunden, die sehr schmerzen, gegenüber andere mit hohem Fieber, das zum Teil schon Wochen dauert.

Der Kapitän, auf Deck am Steuer, denkt an all dies und die Folgen des Piratenlebens, und zieht ernsthaft in Erwägung, friedlich in Pension zu gehen …

Erläuterung:

Die Hinweise sind, denke ich, auch bei dieser längeren Definition, gut zu behalten, weil man sie auch aus vielen Piratenfilmen (vielleicht bis auf den Hund) kennt:

=> Der Einbeinige: Erhebliche Verstümmelung

=> Seine Gesichtsnarbe: Auffallend entstellt

=> Die krummen Rücken der Deckschrubber: Erheblich beeinträchtigt im Gebrauch des Körpers

=> Ihre Salzaugen: Beeinträchtigung des Gebrauchs der Sinne

=> Der depressiv blickende Hund: Die seelischen Kräfte fehlen

=> Untauglich als Wachhund: Beeinträchtigte Arbeitsfähigkeit

=> Das entzündete Bein: Lebensbedrohend (Hoffentlich muss es nicht amputiert werden.)

=> Hohes Fieber: Ernste Krankheit

=> Dies über mehrere Wochen: Langwierig

Der Kapitän sieht all diese Folgen des Piratendaseins: Erinnerung an die „schwere Folge“ bei § 226 StGB.

Anmerkung: Gerade bei längeren Ereignisketten ist es wichtig, sich an die Methoden zu halten, nämlich dass man sich die codierenden Elemente der Geschichte (Das Bein, der krumme Rücken etc…) möglichst klar vorstellt. Wer sich denkt, er könne sich den Ablauf so nur schwer merken: Nur Mut! Wenn man sich, wie bereits öfter geraten, denkt, man sehe einen echten Film mit den typischen Abläufen, der einem gerade gezeigt wird und den man eben nicht selbst erstellt, fällt oft ein großer Teil des zu bemühten Hinsehens weg und es prägt sich alles viel automatischer und leichter ein.
Bei einer echten Filmszene (Oder bei einer Abfolge von Comicbildern) bedarf es ja auch keiner Anstrengung, um sie sich zu merken. Im „Gefolge der Faszination“ findet sie ganz von selbst Eingang in die Erinnerung. Mit ein bisschen Übung sieht man bald: Es spielt hier keine Rolle, ob man einen Film sieht oder ihn sich vorstellt.

Wiederholung:

Vom einbeinigen Narbengesicht im Ausguck zur krummrückigen, halbblinden Decksmannschaft, hin zum alten Hund vor der Tür und von den Siechenden unter Deck zur letzten Station: Dem düster brütenden Kapitän am Steuerrad.