Täter verlangt höhere Strafe nach Säure-Attacke

von justico.de am 23.09.2016

Aufgrund eines Säure-Angriffs auf seine Ex-Freundin wurde der Täter vom LG Hannover - Az. 39 Ks 9/16 - zu 12 Jahren Haft verurteilt. Doch das reicht dem Verurteilten nicht: Er versucht nun, in Revision zu gehen, um eine längere und damit für ihn persönlich härtere Strafe zu erhalten. Zunächst hatte der Angeklagte die lange Haftstrafe akzeptiert, und auch die Geschädigte, die als Nebenklägerin auftrat, verzichtete auf die Revision. Möglich wären nach § 38 II StGB jedoch maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe, von denen das Gericht 12 Jahre ausurteilte, da eine vorsätzliche Begehung des § 226 I, II StGB nachgewiesen werden konnte. Obwohl das Gericht den möglichen Strafrahmen schon sehr weit ausgeschöpft hatte, versucht der Verurteilte nun mit der Revision die Höchststrafe von 15 Jahren zu erhalten. Die Chancen stehen jedoch allein aufgrund des Verzichts auf die Revision nach § 302 I StPO sehr schlecht. Man wolle sich nach Aussage des Verteidigers darauf berufen, dass dem Mandanten die Folgen des Verzichts nicht bewusst gewesen seien.

http://www.nwzonline.de/panorama/taeter-verlangt-hoehere-strafe-nach-saeure-attacke_a_31,1,1087385151.html