Formlose Rechtsbehelfe

Anders als die förmlichen Rechtsbehelfe sind die formlosen weder an eine Form noch an Fristen gebunden, der Rechtsbehelfsführer muss keine eigene Beschwer geltend machen. Formlose Rechtsbehelfe können wiederholt eingelegt werden. Sie haben weder Suspensiveffekt (aufschiebende Wirkung) noch Devolutiveffekt (Überleitung des Verfahrens auf eine höhere Instanz). Die wesentlichen formlosen Rechtsbehelfe sind die Petition, die Gegendarstellung, die Aufsichtsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde.