Niedersachsens Juristennachwuchs schrieb zweimal dieselbe Klausur

von justico.de am 27.11.2017

Dass Durcharbeiten und Lösen vergangener Examensklausuren gehört ja durchaus zum Pflichtprogramm in der Examensvorbereitung. Bestimmte Themen tauchen nur in unterschiedlichen Gewändern immer wieder in Klausuren auf; dies ist von den Prüfungsämtern durchaus gewollt. Dass aber eine gesamte Klausur zwei Mal im Examen läuft - damit konnte nun wahrlich niemand rechnen. So aber aktuell in Niedersachsen geschehen: Das Landesjustizprüfungsamt stellte im Juli 2017 bei einer Zivilrechtsklausur für knapp 200 Prüflinge die gleiche Klausur wie bereits im Jahr 2016. Prüflinge, die die Prüfung wiederholt haben, haben also zweimal exakt dieselbe Klausur geschrieben. Trotzdem soll die Klausur nicht wiederholt werden. Grundsätzlich sei eine Mehrfachnutzung von Aufgaben möglich. Da zudem nicht mit derselben Aufgabenstellung zu rechnen gewesen sei, hätten die Wiederholer angeblich keinen Vorteil gegenüber anderen Prüflingen gehabt.

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