Empfindlich

Ein Übel ist empfindlich, wenn mit ihm eine erhebliche Werteinbuße verbunden und der drohende Verlust bei objektiver Beurteilung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.

Drohung vor dem Fußballspiel

Der Drohende kündigt einen Tritt gegen das Bein des anderen an. Nach einem solchen Tritt könnte der Bedrohte nur noch humpeln. Seinen Fußballfreunden, die gleich mit einem Fußball kommen, müsste der Getretene, der begeisterter Fußballer ist, dann mit einem entschuldigenden Schulterzucken absagen. Der Bedrohte denkt mit dem Kopf in den Händen und gibt dann zögernd der Drohung nach.

Erläuterung:

=> Das potentielle Humpeln: erhebliche Werteinbuße

=> Fußball: objektiv (Fußball = Objekt; also objektiv)

=> Fußballverabredung: Verhältnisse des Betroffenen

=> Kopf in den Händen: besonnen

=> Zögerndes Nachgeben: bestimmen