Beendeter Versuch

Beendet ist der Versuch, wenn der Täter alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges notwendig oder möglicherweise ausreichend ist.

Der weiche Fall

Der Täter will das Opfer töten, stürzt es von der hohen Klippe und sieht es fallen und tief unten landen. Obwohl er unten nicht alles erkennen kann, sieht er vor seinem geistigen Auge das Bild des vermeintlich zerschmetterten Opfers. Er hält es für tot, lacht zufrieden und entfernt sich. Das Opfer ist aber unerwarteterweise weich auf einem dichten Moosstreifen gelandet und befindet sich nicht einmal in Lebensgefahr.

Erläuterung:

=> Das Lachen des Täters: Er glaubt alles getan zu haben

=> Das geistige Auge: Nach der Vorstellung

=> Das Bild des toten Opfers vor seinem geistigen Auge: notwendig, zumindest ausreichend

Anmerkung: Hier ist entscheidend (und in der Geschichte auch strukturnah vermerkt), dass es nur auf die Vorstellung des Täters ankommt. Hieran zeigt sich auch wieder, dass beim Versuch und dem Rücktritt die Einstellung des Täters zur Rechtsordnung zentral ist.

Problem:

„Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch bei mehraktigem Geschehen?“