Türkei ist kein sicheres Auslieferungsland

von justico.de am 29.12.2017

Aufgrund der unsicheren und unübersichtlichen Lage in der Türkei sind Auslieferungen dorthin nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (53 AuslA 21/16) vorerst unzulässig. Denn es ist nach Ansicht der Richter nicht gewährleistet, dass die dortigen Haftbedingungen im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. Hieran ändern auch seitens der Behörden eingeholte völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen nichts. Denn es könne gerade nicht mehr davon ausgegangen werden, dass diese im Einzelfall zu Gunsten des Ausgelieferten auch noch eingehalten werden würden.

http://www.asyl.net/rechtsprechungsdatenbank/suchergebnis/artikel/57858.html?cHash=ae5ee8ff59c56f476e087803981e1b52&no_cache=1