Auslieferungsrecht

Das Auslieferungsrecht als solches überprüft auf Basis des deutschen Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die Bedingungen und die rechtlichen Grundlagen, unter welchen eine verdächtige Person ausgeliefert werden darf. Zwischen manchen Ländern bestehen zwischenstaatliche Auslieferungsverträge; europäische Mitgliedsstaaten fallen unter das europäische Auslieferungsübereinkommen, welches Auslieferungen vereinfacht.

Unterscheidung zweier Bereiche

Bei einer Auslieferung wird eine per Haftbefehl gesuchte Person oder ein Verdächtiger in ein anderes Land überstellt. Dabei können zwei Bereiche voneinander unterschieden werden:

Entweder es handelt sich um eine deutsche Strafverfolgung, das heißt ein deutscher oder ausländischer Staatsbürger steht unter Verdacht in Deutschland eine Straftat begangen zu haben, hält sich aber im Ausland auf. In diesem Fall hat Deutschland ein „deutsches Auslieferungsbegehren“ und die gesuchte Person wird gegebenenfalls im Ausland in Auslieferungshaft genommen.

Im zweiten Fall hat eine Person im Ausland eine Straftat begangen, wird aber in Deutschland aufgegriffen. Es liegt eine ausländische Strafverfolgung vor und ein Auslieferungsverfahren wird eingeleitet.

Auslieferungsbedingungen ohne Auslieferungsabkommen

Besteht kein Auslieferungsabkommen, darf eine verdächtige Person in Deutschland nur unter bestimmten Kriterien ausgeliefert werden:

  • Die Tat, deren der Verdächtige beschuldigt wird, muss in beiden Ländern strafbar sein;
  • bei Auslieferung darf keine Gefahr für Folter oder anderen menschenunwürdigen Behandlungen bestehen;
  • dem Auszuliefernden darf nicht die Todesstrafe drohen;
  • ein fairer Prozess muss nach Auslieferung sichergestellt werden;
  • ein Auslieferungsabkommen muss nicht unbedingt vorliegen (auch auf vertragsloser Basis möglich);
  • Deutsche dürfen ausnahmslos nur an andere EU-Länder oder an internationale Gerichte ausgeliefert werden.

Anwalt oder Fachanwalt für Auslieferungsrecht

Auslieferungsverfahren sind aufgrund der Beteiligung verschiedener Rechtssysteme häufig sehr komplex. Anwälte oder Fachanwälte für Auslieferungsrecht müssen daher fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im internationalen Recht, beispielsweise der internationalen und europäischen Rechtshilfe in Strafsachen und Haftbefehlen haben, sowie Erfahrung zu international unterschiedlichen Haftbedingungen, abweichenden Strafgesetzeslagen und der Justizpraxis des entsprechenden ersuchenden ausländischen Staates vorweisen.

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