Auslieferungshaft und inländische Strafverfolgungsverjährung

von justico.de am 29.12.2017

Die inländische Strafverfolgungsverjährung wird nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 AK 16/11) weder durch den Erlass eines (vorläufigen) Auslieferungshaftbefehls noch durch die hierauf folgende richterliche Vernehmung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren unterbrochen. Das Auslieferungsverfahren habe insgesamt gerade nur die Durchsetzung eines Strafanspruchs eines ausländischen Staates zum Gegenstand und stehe insoweit in keinem Zusammenhang mit den inländischen Strafinteressen. Dies kann dazu führen, dass eine Auslieferung nicht mehr zulässig ist, weil im Inland die auch im Ausland verfolgte Straftat nicht mehr verfolgt werden kann.

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