Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

von justico.de am 24.09.2015

Der BGH präzisiert seine Rechtsprechung zum Abbruch von eBay-Auktionen - höchst examensrelevant: Der BGH - Az. VIII ZR 284/14 - hat entschieden, dass das Angebot eines eBay-Verkäufers (auch) unter dem Vorbehalt steht, unter bestimmten Voraussetzungen Gebote einzelner potentieller Käufer zu streichen und so einen Vertragsschluss mit diesen zu verhindern. Neben den Auktionsbedingungen kommt das auch aus gewichtigen Gründen, die denen der gesetzlichen Gründe wie Rücktritt oder Anfechtung entsprechen, in Betracht. Im konkreten Fall rechtfertigte nach dem BGH eine nachträglich vorgetragene (angeblich) fehlende Seriosität des (potentiellen) Käufers keine Streichung des Angebots. Weiter wurde entschieden, dass der Grund für das Streichen eines Angebots während der laufenden Auktion nicht nur vorliegen, sondern dafür auch ursächlich geworden sein muss.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=72300&linked=pm