Kartenverlust darf nicht automatisch etwas kosten

von justico.de am 23.10.2015

Wer hat nicht schon einmal sein Portemonnaie irgendwo liegen gelassen oder vergessen, wo man es zuletzt abgelegt hat? Zwangsläufig musste man sich dann eine neue Bankkarte ausstellen lassen, was sich die Banken bisher von den Kunden bezahlen ließen. Eine entsprechende AGB-Klausel, nach der Kunden ein Entgelt für eine neue Bankkarte nach Sperrung der alten Karte wegen Verlusts oder Diebstahls bezahlen mussten, hält der Kontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht stand, so der BGH am Dienstag (Az. XI ZR 166/14). Im konkreten Fall waren 15 Euro für das Sperren und Erstellen einer Ersatzkarte verlangt worden. Dieses Geld musste jedoch nach der Klausel grundsätzlich nur entrichtet werden, wenn die Notwendigkeit einer neuen Karte nicht durch die Bank hervorgerufen wurde (beispielsweise aufgrund des Wunsches des Kunden). Die Gebühr wurde jedoch auch dann verlangt, wenn die Karte zunächst von der Bank gesperrt wurde und der Kunde daraufhin zwangsläufig eine neue Karte benötigte. Durch die Abweichung von den geltenden Vorschriften werde der Kunde unzumutbar benachteiligt.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-xi-zr-166-14-bankkarte-ersatzkarte-entgelt-postbank-agb-unwirksam/