Widerspruch

Der Widerspruch ist ein außergerichtlicher förmlicher Rechtsbehelf. Er ist in den §§ 68 ff. VwGO geregelt und hat die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit von à Verwaltungsak­ten (abgekürzt VA) i.S.d. § 35 VwVfG zum Ziel. Das Widerspruchsverfahren ist ein reines Verwaltungsverfahren. Seine (ord­nungsgemäße und erfolglose) Durchführung ist als Vor­schalt­rechtsbehelf grundsätzlich Sachurteilsvoraussetzung für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, vgl. den Wortlaut des § 68 VwGO.