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Martin Modschiedler

Martin Modschiedler

Rechtsanwalt bei Modschiedler - Rechtsanwälte

Glasewaltdstr. 46
01277 Dresden
Blasewitz
Sachsen

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Bürozeiten

Montag 08:0016:00
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Mittwoch 08:0016:00
Donnerstag 08:0016:00
Freitag 08:0016:00

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht Arbeitsrecht Gewerberecht Grundstücks- und Immobilienrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1996 Rechtsanwaltskammer Sachsen

Über Martin Modschiedler

Unsere Kanzlei bietet seit 1997 die Rechtsberatung in der Landeshauptstadt Dresden an.

Schwerpunkt ist dabei die Konfliktlösung im außergerichtlichen Bereich.

Durch die Konzentration auf besondere juristische Bereiche wird eine kompetente Vertretung gewährleistet. Hauptaugenmerk ist dabei die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Mandanten, denn nur so ist eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung des Rechtsproblems möglich.

Weiterer Schwerpunkt ist gerade in Kenntnis der oft langen Gerichtslaufzeiten die außergerichtliche Beilegung von Konflikten, um so dem Mandanten die Belastung eines langen Verfahrens mit ungewissen Ausgang zu ersparen.


Die Interessen und die Rechtssicherheit der Mandanten optimal und zuverlässig zu vertreten

Die Bearbeitung der Rechtsgebiete bietet unter Einbeziehung der allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten ein Wissenspektrum für den Mandanten, diesen kompetent vom Entstehen des Problems bis zur Lösung zu begleiten.

Im Strafrecht ist eine mandantenorientierte Arbeit dringend notwendig, da die Unschuldsvermutung ansonsten seitens der Staatsanwaltschaft oder ermittelnden Behörden nicht beachtet wird. Eine frühzeitige Einschaltung eines Anwaltes ermöglicht es, bereits das Ermittlungsverfahren im Sinne des Mandanten zu steuern. Gerade bei einer möglichen Verurteilung kommt es auf die sachgerechte Behandlung möglicher Nebenfolgen wie Fahrverbot, Bewährungsauflagen, Geldstrafenbegleichung, Vollstreckungsausgestaltungen usw. an. Insbesondere kann unter Umständen durch eine frühzeitige Einschaltung bereits im Ermittlungsverfahren eine für den Mandanten belastende Hauptverhandlung vermieden werden.

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