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1997 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Als deutscher und polnischer Volljurist betreue ich und vertrete anwaltlich seit mehreren Jahren eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Fragestellungen des Wirtschafts-, Handels-, Arbeits-, Zivil- und Verwaltungsrechts. Die kompetente und persönliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten steht für die Mitarbeiter unserer Kanzlei im Vordergrund. Wir begleiten Sie bei der Lösung Ihrer Rechtsfragen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere wenn es um Ihr Recht sowohl in Deutschland, als auch in Polen geht. Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte, entwerfen für Sie Verträge, übernehmen Übersetzungsarbeiten, wahren Ihre Interessen gegenüber Dritten und vertreten Sie vor Gericht. Durch Doppelqualifikation als deutscher Rechtsanwalt und polnischer Volljurist in beiden Rechtssystemen habe ich die Möglichkeit Ihnen auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Arbeits- und Sozialrechts, Zivilrechts, Haftpflichtrechts sowie des Zwangsvollstreckungsrechts als qualifizierter Berater zur Seite zu stehen. Grenzüberschreitende Rechtsprobleme lösen wir gemeinschaftlich im Team. Wir ziehen, soweit es erforderlich ist, polnische Korrespondenzpartner hinzu. Eine professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Belange ist für uns selbstverständlich. Dabei ist für unser Team von größter Wichtigkeit, Sie persönlich zu beraten und die kniffligen Fragen des für Sie fremden Rechtssystems verständlich zu machen. Schließlich wollen wir Ihren wirtschaftlichen Interessen gerecht werden.