Dr.-Friedrichs-Ring 33
08056 Zwickau
Güterbahnhofstraße 29
08371 Glauchau
Jerisau
Sachsen
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1995 Rechtsanwaltskammer Sachsen
Notar Volker Heinze in Glauchau Sachsen Array
Das Amt des Notars ist ein vom Staat verliehenes und daher öffentliches Amt. Dennoch ist der Notar kein Staatsbeamter, sondern freiberuflich tätig. Das Amt wird dem Notar vom Staatsminister der Justiz eines Bundeslandes auf Lebenszeit übertragen und er erhält einen Amtssitz in einer politischen Gemeinde zugewiesen. Dem geht ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren voraus, im dem nach der Bestenauslese verfahren wird.
Der Notar ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig und verpflichtet, Neutralität gegenüber jedermann zu wahren, der seine Amtstätigkeit beansprucht. Der Notar ist verpflichtet, jede bei ihm nachgesuchte Urkunde unter Beteiligung von jedermann aufzunehmen, es sei denn, das Rechtsgeschäft wäre nichtig oder sittenwidrig. Der Notar unterliegt der Dienstaufsicht, welche vom Präsidenten des Landgerichts, in dessen Sprengel der Amtssitz liegt, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts im entsprechenden Gerichtssprengel und vom zuständigen Staatsminister der Justiz ausgeübt wird. Im Rahmen dieser Dienstaufsicht wird der Notar und seine Kanzleitätigkeit regelmäßig überprüft. Der Notar darf für seine Amtstätigkeit Kosten erheben, deren Höhe sich nach gesetzlichen Regeln bestimmt und über die er keine Vereinbarungen mit den Beteiligten treffen darf.