Fehlerhafte Kalkulation beim Abwassergebühren

von justico.de am 21.12.2017

Fehlerhafte Kalkulationen von öffentlich-rechtlichen Abgaben, etwa Abwassergebühren, können für die Kommunen teuer werden. Dabei kann schon eine mangelnde Aufschlüsselung von Personalkosten dazu führen, dass die gesamte Kalkulation verworfen wird, wie ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (9 LB 187/09) zeigt. Das Gericht ist in zweiter Instanz den Argumenten der Klägerseite gefolgt, wonach in die Kalkulation eingestellte Personalosten nicht hinreichend aussagekräftig aufgeschlüsselt worden wären. Folge der als untauglich angesehenen Kalkulation ist, dass die hierauf beruhenden Gebührenbescheide ihrerseits unwirksam sind.

https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/missbilligungsbeschluss-des-rates-der-stadt-jever-zulaessig--107598.html