Das Bundesverfassungsgericht - Az.: 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - hat die Überwachungsbefugnisse des BKA zur Terrorabwehr sowie Regeln zum Datenaustausch großenteils für verfassungswidrig erklärt. So wurde im Vorfeld insbesondere kritisiert, dass das Bundeskriminalamt gewonnene Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben dürfe. Zentrale Kritikpunkte in der Entscheidung des BVerfG sind mangelnde Transparenz und Kontrolle der weitreichenden Befugnisse des BKA. So seien insbesondere die zentralen Überwachungsbefugnisse - beispielsweise die Regeln zur Überwachung von Kommunikation und Telekommunikationsverkehrsdaten - zu weit und unbestimmt ausgestaltet worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung konkrete Vorgaben an den Gesetzgeber formuliert. Von diesen spezifischen Vorgaben haben sich zwei Richter in Sondervoten ausdrücklich distanziert.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html