Vortäuschen

Dies bedeutet das Erregen oder Verstärken des Verdachts einer rechtswidrigen Tat durch auch konkludente Tatsachenbehauptung, durch Schaffen einer verdachtserregenden Beweislage oder durch Selbstbezichtigung.

Das Großmütterchen

Es zeigt den Diebstahl ihres Hundes an und beschuldigt ihren Nachbarn. Bei ihr zuhause zeigt sie den Polizisten stumm ein von ihr selbst eingeschlagenes Fenster und die von ihr entwendete Jacke ihres Nachbarn mit den Worten, dass dies seine wäre. Der Polizist nimmt die Alte mit und erwähnt, der Nachbar habe die Jacke vor einigen Tagen als gestohlen gemeldet. Die Frau habe sich mit diesen offenkundig falschen Beweisen geradezu selbst bezichtigt (er zeigt anklagend auf sie).

Erläuterung:

=> Anzeige: Erregen oder Verstärken des Verdachts

=> Beschuldigung des Nachbarn: rechtswidrige Tat

=> (Stummes) Zeigen auf das Fenster: konkludente Tatsachenbehauptung

=> Jacke: verdachtserregende Beweislage

=> Anklagendes Zeigen: Selbstbezichtigung