Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Hierfür müssen mindestens zwei Personen am Tatort zusammenwirken, ohne notwendig Mittäter zu sein.

Tonya H. auf Abwegen

Die Eiskunstläuferin will ihre Kollegin verletzen. Sie schleicht sich mit ihrem Trainer zum Übungsort der Rivalin und verwirklicht selbst den Plan, während er derweil am Tor der Halle Schmiere steht.

Erläuterung:

=> Hinschleichen mit dem Trainer zusammen zum Übungsort: mindestens zwei Personen am Tatort zusammenwirken

=> Schmierestehen des Trainers: nicht notwendig Mittäter

Anmerkung: Das Verhalten des Trainers stellt, sofern er nicht einen übermäßigen Anteil an der Planung der Tat hatte, nur eine Beihilfe dar. Hierdurch erklärt sich, dass dies den zweiten Halbsatz der Definition codiert.

Problem:

„Fallen nur mittäterschaftliche Begehungen unter § 224 I Nr. 4 StGB?“