Beweiszeichen

Urkunden sind auch sogenannte Beweiszeichen, sie sind mit einem körperlichen Gegenstand fest verbunden, verkörpern eine menschliche Gedankenerklärung, lassen ihren Aussteller erkennen und sind nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten geeignet und bestimmt, zum Beweis für eine rechtlich erhebliche Tatsache zu dienen.

Das Preisschild an einer Ware

Es klebt fest an der Weinflasche, es stellt den Preis dar, den der Verkäufer für den Wein verlangt. Unten im Eck steht klein der Name des Ladens. Die Kunden betrachten das Etikett, verstehen es und einige prüfen mit einem Blick in ihre Geldbörse, ob sie noch genügend Geld bei sich haben. Einer zahlt nicht, im Gerichtssaal betrachtet der Richter das Etikett und verurteilt den Schuldner daraufhin zur Zahlung in der Höhe des Aufdrucks.

Erläuterung:

=> Weinflasche: körperlicher Gegenstand

=> Es klebt: fest verbunden

=> Vom Verkäufer festgesetzt: menschliche Gedankenerklärung

=> Name des Ladens: Aussteller

=> Gerichtssaal: Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung

=> Verurteilung des Richters wegen des Etiketts: zum Beweis geeignet und bestimmt