Verfassungsprozessrecht

Das Verfassungsprozessrecht kann als Teilgebiet des Verfassungsrechts oder auch als eigenes Teilrechtsgebiet verstanden werden, indem es die vor dem Bundes- sowie den Landesverfassungsgerichten möglichen Verfahren zur Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen aus Grundgesetz und Landesverfassungen regelt.

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