Verfassungsprozessrecht
Das Verfassungsprozessrecht kann als Teilgebiet des Verfassungsrechts oder auch als eigenes Teilrechtsgebiet verstanden werden, indem es die vor dem Bundes- sowie den Landesverfassungsgerichten möglichen Verfahren zur Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen aus Grundgesetz und Landesverfassungen regelt.