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Ulrike Burmann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

Universitätsallee 17
28359 Bremen
Borgfeld

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www.burmann-steuerrecht.de

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Bürozeiten

Montag 08:0017:00
Dienstag 08:0017:00
Mittwoch 08:0017:00
Donnerstag 08:0017:00
Freitag 08:0017:00

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1997 Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen

Über Ulrike Burmann

Sie suchen eine Spezialistin für Steuerrecht?
Dann sind Sie bei mir genau richtig!

Die Beratung durch meine Kanzlei erstreckt sich aufgrund meiner einschlägigen Spezialisierung im Wesentlichen auf das Steuerrecht. Daneben bildet die Beratung von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe einen weiteren Schwerpunkt. Meine langjährige Tätigkeit sowohl in steuerrechtlich, insbesondere steuerstrafrechtlich versierten Rechtsanwaltskanzleien als auch in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft garantiert Ihnen die erforderliche praktische Berufserfahrung als Grundlage für eine erfolgreiche und zielorientierte Beratung.


Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts vertrete ich den Grundsatz, dass nur eine weitere Spezialisierung innerhalb dieses Rechtsgebiets eine optimale Vertretung der Mandanten sicherstellt. Neben dem Steuerrecht bildet die Beratung von Ärzten und Angehöriger anderer Heilberufe - insbesondere die Gestaltung ärztlicher Kooperationsverträge - die zweite Säule meiner Beratungstätigkeit.



Mit meiner Doppelqualifikation als Rechtsanwältin und Steuerberaterin und den einschlägigen Fortbildungen zur Fachanwältin für Steuerrecht und zur Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISMgGmbH) garantiere ich Ihnen eine professionelle Beratung. Dabei steht das Ziel der Steueroptimierung stets im Vordergrund.

Bewertungen für Ulrike Burmann

star star star star star von Thomas Stickan am Sonntag, 01. Dezember 2019

ABSOLUT NICHT ZU EMPFEHLEN! Leider muss ich hier einen Stern abgeben, da ansonsten leider keine Bewertung möglich ist. Wir haben die Anwältin in einer steuerrechtlichen Angelegenheit beauftragt. Da diese Anwältin nicht nach der allgemeinen Rechtsanwaltsvergütung abrechnen wollte, haben wir uns leider darauf eingelassen, dass die Anwältin nach Stunden abrechnen darf. Honorar über 200 EURO je Stunde, selbst das ist schon der Hammer. Da wir trotzdem wissen wollten, auf was sich die Gesamtkosten belaufen werden, haben wir ein Angebot angefordert. Das Angebot haben wir auch bekommen. Tenor dieser Angelegenheit = Qualität der Mandatstätigkeit nicht empfehlenswert, die Anwältin hat absolut nichts erreicht, Schlussrechnung über 100% über Angebot. Anwältin darf abrechnen was sie will, wenn sie nach Stundenhonorar abrechnen darf. Fazit - Finger weg von einer Stundenhonorar Vereinbarung. Diese Art der Abrechnung ist ein Freifahrtschein für die Anwältin.

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