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Kanzlei Thul & Christensen

Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht

Burgunderplatz 11
67117 Limburgerhof Rheinland-Pfalz

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Das Team von Thul & Christensen

2 Anwälte

Jürgen Thul
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Susanne Christensen
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Dienstrecht Eherecht Erbrecht Familienrecht Handelsrecht Handelsvertreterrecht Testamentsvollstreckung Unterhaltsrecht Verkehrsrecht Vermögensauseinandersetzung Vertragsrecht

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch

Bewertungen für Thul & Christensen

star star star star star Mittwoch, 22. Juli 2015

bin mehr als enttäuscht, ... hatte von Anfang an keine Lust (kam so rüber) unseren Fall zu übernehmen, es ging um die Bearbeitungsgebühr bei Krediten, er erklärte uns da wäre nichts zu machen, wir sagten ihm, da ist sehr wohl was zu machen und wir haben das ok von der RS-Versicherung, dann nahm er den Fall an, wir bekamen tatsächlich auch Geld wieder zurück (unberechtigte Bearbeitungsgebühr) für uns waren/sind die 550€ sehr viel Geld, nun mussten noch rund 80€ eingeklagt werden auch wieder mit dem ok der RS-Versicherung, da hat sich ... dann einfach ausgeklinkt ohne uns Bescheid zu geben!!! auch auf nachfragen, und dem Versprechen es wird nochmal nachgeschaut bekamen wir keine Info mehr, erst als wir nach fast zwei Wochen selbst nochmal nachgehakt haben, wurde uns einfach und ohne unser Einverständnis mitgeteilt die Akte sei geschlossen, mag sein das für ... solche Beträge lächerlich sind und es sich für ihn nicht rechnet,aber so selbstherrlich zu verfahren ist schon ein starkes Stück, falls wir nochmal einen Anwalt benötigen, dann bestimmt nicht ..., es gibt ja noch andere Anwälte !!! musste leider einen Stern geben, sonst zeigt es die Bewertung nicht an, hätte es sonst bei null belassen !!

Kommentar

Dickerhof-Büchert Samstag, 23 November 2019

Im Januar 2019 erster Termin bei Frau ..., danach kam auch gleich die Rechnung. Habe mehrfach nachgefragt, wie es weitergeht. Schlußendlich Fristsetzung mit Termin und cc an Herrn ... im August 2019. Entschuldigungen über die Verzögerung, klar, aber... Danach Erstellung der Klage. Habe Punkte bei der Klage beanstandet. Mir wurde zugesagt, dass die Klage kostenfrei geändert werden kann. Aber die Kanzlei hat die Klage nicht zurückgezogen sondern dämlicherweise neu eingereicht (Kanzleifehler). Daher mußte ich als Mandant anteilige Gerichtskosten zahlen, weil die Klage zurückgezogen worden ist, anstelle kostenfrei abzuändern. Dies habe ich bei der Kanzlei moniert. Natürlich kam nach der ersten Klageeinreichung sofort die Folgerechnung (auf Grund geänderter Punkte, die so nicht abgestimmt waren, der Streitwert auf einmal höher als urspünglich ausfiel). Als ich dies alles Reklamiert habe, wurde mir das Mandat aufgekündigt. Die Folgerechnung wurde mir zwar "großzügigerweise" erlassen, aber erstens zu hoch und zweitens habe ich Geld draufgelegt, weil die Kanzlei einen Fehler gemacht hat. Darüberhinaus wurden mir nie die Anlagen zur Klageschrift mitgeschickt. Selbstverständlich habe ich diese mit Fristsetzung angefordert, aber ich soll erst Kopiergeld bezahlen, bevor ich die Unterlagen bekommen. NEVER EVER - Nicht empfehlenswert.