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Thomas Häfner

Thomas Häfner

Rechtsanwalt

Wallstr. 4
79098 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg

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0761 28533563
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0761 35820
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Bürozeiten

Montag 09:0017:30
Dienstag 09:0017:30
Mittwoch 09:0017:30
Donnerstag 09:0017:30
Freitag 09:0017:30

Recht International

  • kubanisches Recht

Rechtsgebiete

Strafrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 Rechtsanwaltskammer Freiburg

Über Thomas Häfner

Rechtsanwalt Thomas Häfner
Ihr Strafverteidiger in Freiburg und bundesweit
Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Oder haben Sie Fragen zum Strafrecht? Als Anwalt mit über 20 Jahren Berufs­erfahrung und dem Schwerpunkt Strafrecht stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Über Rechtsanwalt Häfner

Meine Philosophie
Bewusst beschränke ich mein Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht.Durch die Spezialisierung und meine über 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie
Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des Beschuldigten zu wahren. In der Praxis zeigt sich, dass kaum jemand seine Rechte ausreichend kennt und oftmals von den Behörden auch nicht auf die Möglichkeit der Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand hingewiesen wird. Nach Art. 6 EMRK hat jeder Beschuldigte in jedem Stadium eines strafrechtlichen Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Wichtig ist, dass von diesem Recht möglichst frühzeitig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass im besten Fall bereits beim ersten Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden, noch bevor der Beschuldigte Angaben macht, ein Verteidiger hinzugezogen wird. Nur so kann garantiert werden, dass der Beschuldigte nicht zum Objekt des Ermittlungsverfahrens wird, sondern, so wie es die Rechtsordnung vorsieht, Subjekt bleibt.

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