Tamara Rausch-Baumeister

Tamara Rausch-Baumeister

Rechtsanwältin

Zechstr. 36
82067 Ebenhausen
Bayern

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08178 9089205
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Bürozeiten

Montag 09:0017:00
Dienstag 09:0017:00
Mittwoch 09:0017:00
Donnerstag 09:0017:00
Freitag 09:0017:00

Rechtsgebiete

Erbrecht Familienrecht Scheidungsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2007 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über Tamara Rausch-Baumeister

Wir sind eine auf Familien- und Erbrecht spezialisierte Kanzlei in Schäftlarn bei München!

Unsere Stärke liegt insbesondere in der persönlichen und engagierten Betreuung jedes einzelnen Mandanten.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und jedes Ihrer Anliegen!

Unser Ziel ist, Ihr Recht durchzusetzen und dabei so kosteneffizient und zügig wie möglich zu arbeiten. Wir versuchen daher, rechtliche Auseinandersetzungen, wenn irgend möglich, bereits ohne Anrufung des Gerichts in Ihrem Sinne zu beenden.

Kurzfristige Terminvergaben auch außerhalb unserer Bürozeiten gehören ebenso wie die Wahrnehmung von Orts- und/oder Besprechungsterminen außerhalb unserer Kanzleiräume ganz selbstverständlich zu unserem Service.


In allen Bereichen des Zivilrechts sind wir Ihre Ansprechpartner!

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind

Familienrecht, insbesondere:

Ehescheidung
Beratung bzgl. Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
Unterhalt
Zugewinnausgleich
Sorge- und Umgangsrecht
Versorgungsausgleich
Ehewohnung und Hausrat

Eine Trennung wirft viele Fragen auf, die wir Ihnen gerne ausführlich beantworten. Hierbei sollten Sie sich möglichst frühzeitig über Ihre Rechte informieren, um keine finanziellen Verluste zu erleiden oder Fristen zu versäumen.

Um die emotionale Anspannung aller Beteiligten nicht noch zu verstärken und eine rasche Lösung zu erzielen, bemühen wir uns um eine außergerichtliche und einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, verfolgen wir die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte mit Nachdruck bei Gericht.

Aber auch wenn es aus Ihrer Sicht erst einmal nichts zu regeln gibt und Sie sich "nur" scheiden lassen wollen, sollten Sie frühzeitig einen Anwalt aufsuchen, um keine Fristen zu versäumen.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist aufgrund des Anwaltszwangs nicht möglich. Bei einer "einvernehmlichen Scheidung" gibt es aber die Möglichkeit nur einen Anwalt zu beauftragen und dadurch Kosten zu sparen.

Erbrecht, insbesondere:

Entwurf von letztwilligen Verfügungen (Testamenten und Erbverträgen)
Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten
Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Testamentsvollstreckung
Erbscheinverfahren

Bei Eintritt eines Erbfalls treten häufig rechtliche Fragen auf, die wir Ihnen gerne sorgfältig beantworten. Sie sollten sich frühzeitig informieren, damit Sie keine finanziellen Verluste erleiden und/oder Fristen (z.B. bei Ausschlagung der Erbschaft) versäumen.

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