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Susanne Christine Dorschel

Susanne Christine Dorschel

Rechtsanwältin

Borsigstr. 34
65205 Wiesbaden
Biebrich
Hessen

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Bürozeiten

Montag 09:0017:00
Dienstag 09:0017:00
Mittwoch 09:0017:00
Donnerstag 09:0017:00
Freitag 09:0017:00

Sprachen

Deutsch, Englisch / Amerikanisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2014 Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Über Susanne Christine Dorschel

Scheidung, Trennung, Unterhalt, Erbfall - in allen Krisen an Ihrer Seite. Kostenlose Ersteinschätzung. Beratung im Unterhaltsstreit, auch BAföG-Beratung. Berechnung des Zugewinns, Abänderung des Versorgungsausgleiches. Partnerverträge und Testamente für die nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, bei Wiederverheiratung und für Patchwork-Familien. Seniorenrecht und Betreuungen. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Trauerverfügungen, aber auch Beistand bei Problemen mit Betreuer und Heim. Honorarvereinbarung, faire und transparente Abrechnungen. Diskret eine zweite Meinung bei einverständlicher Scheidung einholen. Beratung schon vor Trennung in der Orientierungsphase.


Familien brauchen in Krisen und im Trauerfall kompetente und diskrete Beratung - so lassen sich Streitereien und Auseinandersetzungen vor Gericht von Anfang an vermeiden oder auf ein Minimum beschränken. Das spart Zeit und Nerven. Eine gute Vorbereitung auf eine Scheidung, oder auf eine Trennung durch den Tod, zahlt sich auch finanziell aus. Wer weiß, was ihm oder ihr zusteht, der muss darüber nicht streiten - beide Seiten können verhandeln und gute Lösungen finden, die das Gesetz und die Rechtsprechung vielleicht anders gelöst hätten. Lassen Sie sich von mir beraten. Lesen Sie meine Webseite zum Thema 'Kosten'. Ich biete eine kostenlose, kurze Ersteinschätzung an und berate mit Honorarvereinbarung an. Kostentransparent und zielorientiert. Gern erarbeite ich Testamente, dies ist besonders wichtig für nicht miteinander verheiratete Paare und für Patchwork-Familien. Für Senioren biete ich medizinisch differenzierte Patientenverfügungen an, berate zur Vorsorgevollmacht und kläre Abänderungsansprüche für Versorgungsausgleiche. Die Änderung eines Versorgungsausgleiches ist oft möglich, wenn beide ehemaligen Partner in den Ruhestand treten und es deutliche Karrieresprünge nach der Scheidung gab. Hier können Anteile an den Pensionen und Betriebsrenten noch nach Jahren angepasst werden.

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