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2002 Rechtsanwaltskammer Köln
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht. Zu den Mandanten unserer Kanzlei zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen. Wir stehen Ihnen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Softwarerecht mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Die umfassende rechtliche Betreuung von Unternehmen zählt darüber hinaus zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
Sie benötigen Rat in einer markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung? Sie haben eine Abmahnung in einem der vorgenannten Bereiche erhalten? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend. Sie erreichen uns direkt unter den hier angegebenen Kontaktdaten. Sowohl nationale als auch internationale Schutzrechtsanmeldungen (Marken - Patente - Geschmacksmuster - Gebrauchsmuster) erledigen wir für Sie umgehend und preiswert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer eigenen gewerblichen Schutzrechte. Weiterhin verfügen wir über langjährige Erfahrung im IT-Recht, insbesondere im E-Commerce und Online-Handel, Webseitencheck und AGB-Check. Auch die Gestaltung von Verträgen, insbesondere der Soft-und Hardwarebranche gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit. Als von der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über besondere theoretische und praktische Erfahrung in den Gebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht und IT-Recht.