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Kanzlei Schild, Zeller, Winkler & Partner mbB

Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht

Trothengasse 5
93047 Regensburg Bayern

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0941 5027750
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Bürozeiten
Montag 08:0018:00
Dienstag 08:0018:00
Mittwoch 08:0018:00
Donnerstag 08:0018:00
Freitag 08:0016:00

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Das Team von Schild, Zeller, Winkler & Partner mbB

7 Anwälte

Meike Winkler
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Alfons Schild
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Norbert Gicklhorn
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
Isabella Haselsteiner
  • Rechtsanwältin
Barbara Schild
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Christian Schild
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Manuela Zeller
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Über Schild, Zeller, Winkler & Partner mbB

Unser Ziel ist es, Sie erstklassig zu beraten und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen Um dies zu gewährleisten haben wir uns in der Fülle der rechtlichen Betätigungsfelder den Bereich des Arbeitsrechts, einschließlich verwandter Rechtsgebiete sowie des Mietrechts ausgewählt und uns in erster Linie darauf spezialisiert


Die Kanzlei Schild, Zeller, Winkler & Partner mbB wurde im Jahre 1992 von Rechtsanwalt Alfons Schild gegründet. Schon damals gab es die Entscheidung, nicht sämtliche Rechtsgebiete zu bearbeiten, sondern die Kanzlei in erster Linie auf das ARBEITSRECHT und damit im Zusammenhang stehende Rechtsmaterien (z. B. Sozialrecht, Geschäftsführer-Dienstverträge) auszurichten. Diese Schwerpunktbildung wurde in der Vergangenheit konsequent beibehalten und ausgebaut. Der Zuwachs der Mandate führte dazu, dass bald die Möglichkeit bestand, personell aufzustocken. Jetzt sind wir eine Kanzlei mit acht Rechtsanwälten/innen, darunter fünf Fachanwälten/innen für Arbeitsrecht. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass sich die Spezialisierung als richtig erwiesen hat. Unserer Meinung nach lässt sich anders eine qualifizierte Rechtsberatung gerade auch vor dem Hintergrund neuer Gesetzgebung und aktueller Rechtsprechung nicht gewährleisten. Neben den oben genannten Schwerpunkten bearbeiten unsere Anwälte zum Teil auch noch andere individuelle Interessengebiete wie beispielsweise Dienstvertragsgestaltung, Vertragsgestaltung, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Handelsvertreterrecht. Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten arbeitet ausschließlich fachlich ausgebildetes Personal (Rechtsanwaltsfachangestellte) zu, die den ersten Kontakt mit den Mandanten haben und die Mandate dann an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterleiten. Dabei versuchen wir, das Interesse unserer Mandanten an baldigen Terminen, so gut es uns möglich ist, zu berücksichtigen.