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Kanzlei Roth Rechtsanwälte

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Über Roth Rechtsanwälte

Die Kanzlei wurde 1997 gegründet. Wir vertreten zum einen Privatpersonen, wenn sie professionelle rechtliche Beratung benötigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der umfassenden Betreuung mittelständischer Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor sowie der Baubranche. Entsprechend den Anforderungen unserer Mandanten haben sich die Partner unserer Kanzlei jeweils auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung ihrer Ziele. Soweit möglich wollen wir durch unsere Tätigkeit Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden helfen. Natürlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten erforderlichenfalls auch vor Gericht mit Nachdruck und Kompetenz. Wir legen großen Wert auf persönliche Betreuung unserer Mandanten und können eine solche aufgrund der überschaubaren Größe unseres Büros auch gewährleisten.


Rechtsanwalt Christian Roth, zugelassen am OLG Frankfurt Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei sind das Familien- und Erbrecht (auch Testamentsvollstreckung), Bankrecht und Gesellschaftsrecht; ein weiterer Interessenschwerpunkt ist das Betreuungsrecht. Rechtsanwalt Michael Roth, zugelassen am OLG Frankfurt Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei sind Gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht sowie Forderungsmanagement. Interessenschwerpunkt in der Kanzlei ist das Miet- und Verkehrsunfallrecht sowie Arzthaftungsrecht / Medizinrecht. Rechtsanwalt Arne Farwig Brückmann Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht, Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Ilja Alexander Jordy Interessenschwerpunkte: Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht insbesondere Kaufrecht, Verbraucherrecht und Wirtschaftsrecht sowie Verwaltungsrecht, insbesondere Hochschulrecht.

Bewertungen für Roth Rechtsanwälte

star star star star star von rentaulm am Montag, 17. Juni 2013

Es ist nie zu früh und selten zu spät, um ein Testament aufzusetzen. Ich hab mitbekommen, was nach dem Ableben eines lieben Menschen aus seiner Familie wird. Hyänen können sich nicht annähernd so verhalten, wie die „lieben“ Verwandten. Um dem zuvorzukommen, war ich in der Kanzlei Roth und habe mir, solange mein geistiger Zustand das noch zulässt ein Testament aufgesetzt bei dem jeder bedacht wird der es verdient.