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Richard Albrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gerhart-Hauptmann-Str. 27
18055 Rostock
Stadtmitte
Mecklenburg-Vorpommern

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0381 4909440
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www.ra-albrecht.de

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Bürozeiten

Montag 08:0017:00
Dienstag 08:0017:00
Mittwoch 08:0017:00
Donnerstag 08:0017:00
Freitag 08:0017:00

Rechtsgebiete

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitsförderungsrecht Arbeitslosenrecht Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung Betriebsübergang Kündigungsschutzrecht Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht Sozialplan Sozialrecht Sozialversicherungsrecht

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1993 Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

Über Richard Albrecht

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterhalte in 18055 Rostock und in 24119 Kronshagen bei Kiel Kanzleisitze. Gerne berate ich Sie in allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen. Gerichtlich übernehme ich für Sie die Vertretung in Beschluss- und Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Folgende Rechtsgebiete sind Tätigkeitsschwerpunkte:

das Arbeitsrecht, das Kündigungsschutzrecht, das Betriebsverfassungsrecht
das Tarifvertragsrecht
das Arbeitnehmerschutzrecht
das Arbeitnehmerüberlassungsrecht


Tätig bin ich im Arbeitsrecht insbesondere in den Schwerpunktgebieten Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Vertretung in Beschlussverfahren, Tarifvertragsrecht
sowie Arbeitnehmerüberlassungsrecht.

Weiter übernehme ich für Sie die individuelle Gestaltung und Ausarbeitung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Wenn Sie ein Teilzeitarbeitsverhältnis begründen wollen, prüfe ich für Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, berate ich Sie zu den Voraussetzungen einer Wiedereinstellung im Betrieb oder auch zu Ihren Chancen eine Abfindung zu erzielen. In diesem Zusammenhang zeige ich Ihnen auch die möglichen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen wie Eintritt eines Ruhenstatbestandes oder einer Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit auf.

Darüber hinaus berate ich Sie zum Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter, Schwangerer und Eltern in der Elternzeit oder zum Kündigungsschutz nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Sonderkündigungsschutz haben Sie beispielsweise auch als Immissionsschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter oder als Mitglied einer Arbeitnehmervertretung. Dies gilt, wenn Sie Mitglied im Betriebsrat sind, aber auch wenn Sie Kandidat oder Ersatzkandidat für den Betriebsrat waren.

Die Betriebsparteien vertrete ich bei anstehenden Entlassungen, beim Abschluss bzw. der Aushandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen und übernehme in diesem Zusammenhang die Betreuung von Transfergesellschaften. Auch unterstütze ich die Betriebsparteien bei den Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen z. B. zur Arbeitszeit, Leistungsentlohnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.

Weiterhin biete ich Ihnen meine Hilfe auch in anderen Fällen wie etwa der Durchsetzung von Lohn-und Gehaltsansprüchen, Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Bewertungen für Richard Albrecht

star star star star star von Kamal Ahmed Alzayer am Samstag, 04. Juni 2022

Ich bin tief enttäuscht, wo wir gewinnen müssen. Wir sind leider leer ausgegangen.

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