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Über Rechtsanwalt Uwe Geyer

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden bin ich auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Fachwissen stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche aus einem Unfall oder bei der Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages ebenso wie bei der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren zur Seite. Auch im Fahrerlaubnisrecht bin ich für Sie tätig. Die individuelle Beratung umfasst somit das gesamte Spektrum des Verkehrs-, Versicherungs- und Deliktsrechts. Ich kümmere mich sofort und erfolgreich um Ihr Problem. Ich schätze den kurzen direkten Weg! Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf oder vereinbaren Sie am besten gleich einen Besprechungstermin.


Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Versicherer nach Verkehrsunfall: Hierbei steht sowohl die Durchsetzung einer alleinigen Haftung des Unfallgegners ohne Mithaftungsquote als auch die kürzungsfreie Durchsetzung Ihrer einzelnen Schadenspositionen im Vordergrund. Erstattungsfähig sind bspw. Schmerzensgeld, Kleiderschaden, Arztkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten, Mehrwertsteuer, Unkostenpauschale, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Schilderkosten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Entsorgungungskosten. Das Verkehrsstrafrecht: Hier dreht sich alles um strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Alkohol oder Drogen, Rauschtaten und Vollrausch, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht), Nötigung durch Drängeln oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung mit entsprechenden Folgen wie Entziehung bzw. Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe in Form von Tagessätzen oder gar Freiheitsstrafen. Das Ordnungswidrigkeitsrecht: Gegenstand meiner Tätigkeit sind hier Verstöße im Straßenverkehr u.a. Vorfahrtsverletzung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Abstandsunterschreitung im Bußgeldverfahren. Es droht ein Bußgeld und/oder Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg, gemäß Bußgeldkatalog), Fahrverbot, Fahrtenbuch. Das Verkehrsverwaltungsrecht: Dieses Gebiet umfasst die Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln ebenso wie den Kampf gegen sinnlose Verkehrsschilder. Beispielhaft sei etwa der Führerscheinentzug nach Erreichen der Punktegrenze oder wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol, Drogen (Cannabis bzw. Mariuhana, Extasy, Kokain, Amphetamin, Medikamentenmissbrauch) im Straßenverkehr oder die Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch psychologische Untersuchung (MPU). Auch die unberechtigte Anordnung einer Nachschulung oder eines Aufbauseminars

Bewertungen für Rechtsanwalt Uwe Geyer

star star star star star Mittwoch, 10. April 2019

"H.A. B.., Gimbsheim Kann mich nur bedanken für die erfolgreiche Abwicklung meines Bußgeldverfahrens wegen Verkehrsordnungswidrigkeit. Wichtig für mich war, dass von der Auferlegung eines Fahrverbotes abgesehen wurde. Kann Herrn Uwe Geyer jederzeit weiterempfehlen.

star star star star star Mittwoch, 19. Juni 2019

Ich bin seit zwei Jahren beim Herrn Geyer und muss ganz Ehrlich sagen, dass er alle meine Fälle bis jetzt zu meinem Gunsten beenden konnte und würde Ihn auf jeden Fall mit gutem Gewissen weiter empfehlen. Vielen Dank Herr Geyer für die tolle Leistung bis jetzt. ¿¿¿

star star star star star von M.Hilka am Sonntag, 24. November 2019

Sehr kompetente und erfolgreiche Vertretung bezüglich unseres Unfallschadens! Ich kann die Kanzlei, sowie Frau Rechtsanwältin Pulverich zu 100% weiterempfehlen.

star star star star star von Vladimir Wegele am Sonntag, 02. Februar 2020

Ich bin sehr froh die Kanzlei gefunden zu haben. Absolut geniale Leistung in Verkehrsrechtangelegenheit von Herrn Geyer und seinen Team!!! Vielen herzlichen Dank und ich empfehle Sie sehr gerne weiter!!!